Ethikrichtlinien Fachpersonen mit einem Berufszertifikat CHNLP haben sich zur Einhaltung dieser Ethikrichtlinien verpflichtet. Sie werden im folgenden mit 'CHNLP-Fachpersonen' bezeichnet. Mit der männlichen Form ist immer auch die weibliche Form angesprochen. 1. Grundsätze einer NLP-Beratung NLP ist ein ziel- und ressourcenorientiertes Modell Transparenz der Arbeitsweise: Die CHNLP-Fachperson ist bereit und fachlich befähigt, ihre/seine Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist partnerschaftlich und so angelegt, dass der Kunde/Klient seine Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wahrnehmen kann und soll. Die Vorgehensweise entspricht den NLP-Grundannahmen. Im Zentrum stehen z.B.: 'Die Ressourcen liegen im Mensch/Unternehmen drin.' Wir fokussieren auf das Potenzial. Wertschätzung der positiven Absicht (Menschen/Unternehmen). Kompetente Anwendung und Nutzung der Wahrnehmungspositionen: Selbstwahrnehmung (1. Position), Empathie (2. Position) und Reflexion aus innerer Distanz (3. Position). Die CHNLP-Fachperson ist für den Rapport verantwortlich, sie baut die Verständigungsbrücke. 2. Verantwortlichkeit Die CHNLP-Fachperson übernimmt Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Arbeitsvertrages zwischen ihr und dem Kunden/Klienten. Zum Arbeitsvertrag gehören insbesondere Zielsetzungen, Arbeitsweise und Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht. Die CHNLP-Fachperson trägt die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Abgrenzung: Die CHNLP-Fachperson übernimmt nur Aufträge, die den Ethikrichtlinien entsprechen. Sie lehnt Aufträge ab, die sie nicht fachgerecht ausführen kann. Abhängigkeiten zwischen CHNLP-Fachperson und dem Kunden/Klienten werden thematisiert und aufgelöst. 3. Berufliche Kompetenz Eine CHNLP-Fachperson verfügt über fachliche, soziale, persönliche und emotionale und Kompetenzen. Fachkompetenz: Eine CHNLP-Fachperson verpflichtet sich, ihr NLP-Fachwissen und ihre Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse des Kunden/Klienten zu nützen. Ihre Tätigkeit soll im Rahmen der Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute (z.B. Ärzte, Unternehmensberater, Betriebspsychologen) beigezogen. Soziale Kompetenz: Die CHNLP-Fachperson benutzt ihre kommunikativen Fähigkeiten und Techniken zum Wohle des Kunden/Klienten. Sie verhält sich in ihrer Rolle kongruent. Sie hat einen erweiterten Verhaltensspielraum und berücksichtigt in ihrem Vorgehen aktuelle und zukünftige Gesamtsituation des Kunden/Klienten. Sie achtet bei Veränderungsarbeiten auf die Oekologie des Kunden/Klienten. Persönliche und emotionale Kompetenz: Eine CHNLP-Fachperson hat Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und verfügt über Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation, Empathie. Sie ist in einem fortgeschrittenen Aufarbeitungsprozess ihrer Biographie und bereit für permanente Reflektion. Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen. Eine CHNLP-Fachperson verpflichtet sich zu regelmässiger Weiterbildung und Selbstreflektion. 4. Schweigepflicht und Datenschutz Eine CHNLP-Fachperson verpflichtet sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihr anvertrauten Informationen. Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht. Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden. Sie sorgt dafür, dass alle Dokumente vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt und möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet werden. 5. Gestaltung der beruflichen Beziehungen Eine CHNLP-Fachperson darf das aus der professionellen Beziehung entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn die CHNLP-Fachperson ihre Verantwortung gegenüber dem Kunden/Klienten nicht wahrnimmt und eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigt. Sie unterlässt jegliche Verhaltensweise sexueller Art gegenüber Kunden/Klienten. Sie respektiert die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung steht, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Sie informiert offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung. Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen. Erstgespräche werden in der Regel in Rechnung gestellt. Beratende Telefongespräche können nach Zeitaufwand verrechnet werden. Bei Barzahlungen haben Kunden/Klienten den Anspruch auf eine Quittung. Im therapeutischen Bereich oder Einzel-Coachings darf für die Zuweisung von Kunde/Klienten keine Provision geleistet oder empfangen werden 6. Bekanntmachung von Angeboten Die Angaben über Ausbildung, Titel und Erfahrungen sollen klar und ehrlich sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben. Über zu erwartende Erfolge und Auswirkungen aufgrund der Zusammenarbeit mit der CHNLP-Fachperson soll realistisch informiert werden. Eine CHNLP-Fachperson verpflichtet sich zu Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit. 7. Mitverantwortung für die Berufsethik des CHNLP und ihrer Mitglieder Ein CHNLP-Mitglied unterstützt die ethischen Ziele des CHNLP, wie sie hier formuliert sind, respektive als integraler Bestandteil der Statuten bestehen. Verstösse gegen die Standesregeln können dem Vorstand der CHNLP gemeldet werden. Die Beschwerden werden vom Vorstand behandelt. Wer gegen die Ethikrichtlinien verstösst, kann vom Verband ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall kann eine Person auch verzeigt werden. Beschlossen an Vorstandsitzung vom 29.11.04