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Fachpersonen mit
einem Berufszertifikat SWISS NLP haben sich zur Einhaltung dieser
Ethikrichtlinien verpflichtet. Sie werden im folgenden mit 'SWISS
NLP-Fachpersonen'
bezeichnet.
Mit der
männlichen Form ist immer auch die weibliche Form angesprochen.
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NLP ist ein ziel- und ressourcenorientiertes Modell
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Transparenz der Arbeitsweise: Die SWISS NLP-Fachperson ist bereit
und fachlich befähigt, ihre/seine Arbeitsweise zu erklären und
auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist
partnerschaftlich und so angelegt, dass der Kunde/Klient seine
Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wahrnehmen kann und
soll.
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Die Vorgehensweise entspricht den NLP-Grundannahmen. Im Zentrum
stehen z.B.: 'Die Ressourcen liegen im Mensch/Unternehmen drin.'
Wir fokussieren auf das Potenzial. Wertschätzung der positiven
Absicht (Menschen/Unternehmen).
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Kompetente Anwendung und Nutzung der Wahrnehmungspositionen:
Selbstwahrnehmung (1. Position), Empathie (2. Position) und
Reflexion aus innerer Distanz (3. Position).
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Die
SWISS NLP-Fachperson ist für den Rapport
verantwortlich, sie baut die Verständigungsbrücke.
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Die SWISS NLP-Fachperson übernimmt Verantwortung für die
Ausformulierung und Einhaltung des Arbeitsvertrages zwischen
ihr und dem Kunden/Klienten. Zum Arbeitsvertrag gehören
insbesondere Zielsetzungen, Arbeitsweise und Art der Methode,
Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht.
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Die SWISS NLP-Fachperson trägt die Verantwortung für ihr berufliches
Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und
gesellschaftlichen Auswirkungen.
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Abgrenzung: Die SWISS NLP-Fachperson übernimmt nur Aufträge, die den
Ethikrichtlinien entsprechen. Sie lehnt Aufträge ab, die sie
nicht fachgerecht ausführen kann.
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Abhängigkeiten zwischen
SWISS NLP-Fachperson
und dem Kunden/Klienten werden thematisiert und aufgelöst.
Eine SWISS NLP-Fachperson verfügt über
fachliche, soziale, persönliche und emotionale und Kompetenzen.
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Fachkompetenz: Eine SWISS NLP-Fachperson verpflichtet sich, ihr NLP-Fachwissen
und ihre Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse
des Kunden/Klienten zu nützen. Ihre Tätigkeit soll im Rahmen der
Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden
die entsprechenden Fachleute (z.B. Ärzte, Unternehmensberater,
Betriebspsychologen) beigezogen.
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Soziale
Kompetenz: Die SWISS NLP-Fachperson benutzt ihre kommunikativen
Fähigkeiten und Techniken zum Wohle des Kunden/Klienten. Sie
verhält sich in ihrer Rolle kongruent. Sie hat einen erweiterten
Verhaltensspielraum und berücksichtigt in ihrem Vorgehen
aktuelle und zukünftige Gesamtsituation des Kunden/Klienten. Sie
achtet bei Veränderungsarbeiten auf die Oekologie des
Kunden/Klienten.
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Persönliche
und emotionale Kompetenz: Eine SWISS NLP-Fachperson hat Zugang
zu ihren eigenen Ressourcen und verfügt über Selbstwahrnehmung,
Selbstregulierung, Motivation, Empathie. Sie ist in einem
fortgeschrittenen Aufarbeitungsprozess ihrer Biographie und
bereit für permanente Reflektion.
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Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa
durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene
Vorkehrungen getroffen.
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Eine SWISS NLP-Fachperson verpflichtet sich zu regelmässiger
Weiterbildung und Selbstreflektion.
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Eine SWISS NLP-Fachperson verpflichtet sich zur Einhaltung des
Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihr
anvertrauten Informationen.
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Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im
Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher
Einwilligung geschieht.
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Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben
und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies
den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der
Information mitgeteilt werden.
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Sie sorgt dafür, dass alle Dokumente
vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt und
möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfrist, vernichtet werden.
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Eine SWISS NLP-Fachperson darf das aus der professionellen Beziehung
entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen.
Missbrauch liegt dann vor, wenn die SWISS NLP-Fachperson ihre
Verantwortung gegenüber dem Kunden/Klienten nicht wahrnimmt und
eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder
spirituelle Interessen befriedigt. Sie unterlässt jegliche
Verhaltensweise sexueller Art gegenüber Kunden/Klienten.
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Sie respektiert die Würde und Integrität der Personen, mit denen
sie in beruflicher Beziehung steht, insbesondere ihr Recht auf
Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
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Sie informiert offen über die Möglichkeiten und Grenzen der
angebotenen Leistung.
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Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare
Honorarvereinbarungen getroffen.
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Erstgespräche werden in der Regel in Rechnung gestellt.
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Beratende Telefongespräche können nach Zeitaufwand verrechnet
werden.
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Bei Barzahlungen haben Kunden/Klienten den Anspruch auf eine
Quittung.
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Im therapeutischen Bereich oder
Einzel-Coachings darf für die Zuweisung von Kunde/Klienten
keine Provision geleistet oder empfangen werden
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Die Angaben über Ausbildung, Titel und Erfahrungen sollen klar
und ehrlich sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben.
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Über zu erwartende Erfolge und Auswirkungen aufgrund der
Zusammenarbeit mit der SWISS NLP-Fachperson soll realistisch
informiert werden.
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Eine SWISS NLP-Fachperson verpflichtet sich zu Ehrlichkeit,
Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit.
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Ein SWISS NLP-Mitglied unterstützt die ethischen Ziele des SWISS
NLP,
wie sie hier formuliert sind, respektive als integraler
Bestandteil der Statuten bestehen.
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Verstösse gegen die Standesregeln können dem Vorstand SWISS NLP
gemeldet werden. Die Beschwerden werden vom Vorstand behandelt.
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Wer gegen die Ethikrichtlinien verstösst, kann vom Verband
ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall kann eine Person auch
verzeigt werden.
Beschlossen an Vorstandsitzung vom 29.11.04
Ethikrichtlinien download:
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